„Und es sammelte sich ohne Verdruß von Seiten des Kranken in des Arztes Beutel“
Zur Frage nach dem wünschenswerten Motiv der ärztlichen Tätigkeit schrieb im Jahre 1800 der Arzt Johann Benjamin Erhard (1766 – 1827): „Wenn ihn nur die Bezahlung zur Erfüllung seiner Pflicht antreibt, so verliert (der Arzt) seinen Rang als moralische Person im Staate und würdigt sich zu dem niedrigsten Dienstgesindel herab.“ Entsprechend äußerte sich Maximilian Stoll (1742 – 1788): „Dem Arzt ist das Bewustseyn edler Handlungen eine süßere Belohnung als aller Arztlohn.“
Diese Äußerungen dürfen freilich nicht darüber hinweg täuschen, dass Ärzte auch schon im 18. Jahrhundert ihren Lebensunterhalt durch Honorareinnahmen bestreiten mussten. So riet einer der berühmtesten Ärzte dieser Epoche, Friedrich Hoffmann (1660 – 1742) seinen Kollegen: „Die Belohnung, sie mag unter dem Namen eines Geschenks oder einer Schuld gegeben werden, soll der Medicus hurtig, ohne sich deshalb zu schämen, oder traurig zu seyn, annehmen.“
Doch die Dankbarkeit und damit verbunden, die Neigung, ein Honorar zu zahlen, war nach der Wiederherstellung der Gesundheit bei den Patienten nicht unbedingt gegeben. Der Ausweg, von den Patienten Vorauszahlungen zu verlangen, stieß auf vielfache Kritik, so dass es bei der Zahlung nach Abschluss der Behandlung oder am Jahresende blieb. Und häufig gingen die Zahlungen nicht oder doch erst verspätet ein.
Viele Ärzte empfanden es in dieser Situation nicht als ihre ärztliche Aufgabe, ja sogar standeswidrig, säumige Zahler zu mahnen. Daher unterbreitete Johann Friedrich Rübel (+ 1769) den Vorschlag, dass nicht der Arzt selbst diese Aufgabe wahrnehmen sollte, „sondern er soll so machen, dass solches durch eine dritte Person erinnert wird.“
Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern, Leipzig