-
Chaos im Bundestag, Widerstand aus vielen Ländern: Das GKV-Sparpaket ist im selbsterzeugten Gegenwind der Koalition entstanden. Die schmale Konsensbasis von Union und SPD bleibt der Hemmschuh für die anstehenden Strukturreformen.
-
Ohne ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, können Mitarbeiter, die wiederholt lange krank sind, nicht entlassen werden.
-
Für die einen historisch und unabdingbar, für die anderen mit heißer Nadel gestrickt und ein Hammer: Begleitet von scharfer Kritik auch aus der Ärzteschaft verabschiedet der Bundestag das GKV-Spargesetz von Nina Warken.
-
Die Bundesregierung setzt im Gesundheitswesen den Rotstift an – auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen Abstriche in Kauf nehmen. Die Ärzte Zeitung gibt einen Überblick, was sich für Praxen durch das GKV-Spargesetz ändert.
-
Bei Hautkrebsscreening und Check-up setzt der Gesetzgeber mit dem GKV-Spargesetz teilweise den Rotstift an. Die Homöopathie auf Kasse streicht er komplett. Was sich zudem bei Zuzahlungen und der Förderung von Leitlinien ändert.
-
Wichtige Bausteine des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Überblick: Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, Kostendegressionsabschlag bei Nachzahlungen, Rabattausschreibungen für Patent-Wirkstoffe, Mengenanfällige Op nur mit Zweitmeinung, neuer Verbandmittelbegriff, Verordnungsausschluss für Cannabisblüten.
-
Statt Wiedereingliederung direkt eine abgespeckte AU? Drei mögliche Stufen sieht das GKV-Spargesetz für eine Teilkrankschreibung vor. Was die Regelung bedeutet und wie sie sich aufs Krankengeld auswirkt.
-
Das GKV-Sparpaket hat es in sich: Abgeschafft werden die meisten extrabudgetären Leistungen, TSVG- und Hygiene-Zuschläge und die Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie. Die HZV bekommt einen Deckel.
-
Viel Unzufriedenheit, aber keine Blockade: Nach dem Bundestag winkt auch die Länderkammer das GKV-Spargesetz durch. In der Aussprache gibt sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder als Schmerzensmann.
-
Die KV Baden-Württemberg hat einen neuen Online-Service für Leistungserbringer und Patienten eingerichtet.