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  1. „Diese Behandlung senkt Ihr Risiko von 20 Prozent auf 10 Prozent“: Bei Sätzen wie diesem sind Patienten schnell überfordert. Wenn Ärztinnen und Ärzten über Risiken und Zahlen sprechen, sollten sie einiges beachten – um gängige Kommunikationsfehler zu vermeiden.
  2. Eine Mutter bringt ihren siebenjährigen Sohn mit teils hohem Fieber erst in eine Praxis und später ins Krankenhaus. Diagnostiziert wurden eine Pneumokokken-Sepsis und Multiorganversagen, der Junge stirbt. Ein Oberlandesgericht sieht kein ärztliches Verschulden bei diesem tragischen Fall.
  3. Lebenslange Haft für zwei Frauen und einen Mann, die aus Habgier einen Internisten ermordeten. Das Urteil des Landgerichts erging rechtsfehlerfrei, befand jetzt höchstrichterlich der BGH.
  4. Smartwatches können mittlerweile auch Bluthochdruck messen und Hypertonie-Verdachtsdiagnosen stellen. Wie hilfreich das ist, ist noch nicht so ganz klar. Potenzial hat es aber.
  5. Bei der Hotline Impfen werden Ihre Impf-Fragen aus der Praxis evidenzbasiert und fachkundig beantwortet. Diesmal geht es darum, warum Patienten über 60 Jahren nicht gegen Gelbfieber geimpft werden sollen.
  6. In Thüringen gilt ab kommendem Herbstsemester eine Landarztquote. 177 Bewerbungen sind für die 17 Plätze eingegangen. Ein zweistufiges Auswahlverfahren soll bis Mitte Juli abgeschlossen sein.
  7. Das Primärversorgungssystem ist einen Schritt weiter. Mit der elektronischen Überweisung bringt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein weiteres Element dafür auf den Weg. Aus Ärzteschaft und von Kassenseite kommt Zustimmung.
  8. Es ist ein Beruf, der bei vielen Medizinern Vorbehalte auslöst. Ein Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium beleuchtet die Arbeit von Heilpraktikern aus vielen Perspektiven. Doch was passiert jetzt mit all den Daten?
  9. Der nach Hausärzten zweitgrößten ambulanten Leistungserbringergruppe droht eine Abwertung ihrer EBM-Leistungen zwischen 2,8 und 4,5 Prozent. Mitte April will die Branche ihren Protest erneut auf die Straße tragen.
  10. Die Zeit der Großzügigkeit ist vorbei. Zwar lassen sich in der DiGA-Erstattung nur vergleichsweise geringe Beträge einsparen. Doch auch die wollen sich die Krankenkassen nicht entgehen lassen.