Haben Patienten bzw. Leistungsempfänger finanzielle Engpässe oder sind sie gar zahlungsunfähig, gibt es Probleme: Rechnungen werden trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt.

Meist sind weder Arzt oder Zahnarzt und deren Mitarbeiter/innen noch die meisten Buchhaltungskräfte anderer Leistungserbringer mit den Abläufen und Feinheiten des Mahn- und Inkassowesens vertraut. Oft fehlt zudem einfach die Zeit, sich um säumige Zahler intensiv selbst zu kümmern. Dabei schlummert in unbezahlten (Patienten-)-Rechnungen fast immer erhebliches Liquiditätspotential.

Durchschnittlich sind 1,2% des (Privat-)Umsatzes nicht einbringlich. Der Forderungsverlust ist jedoch nur ein Aspekt. 17-20 Prozent aller Rechnungen müssen mindestens einmal angemahnt werden. 2-3 Prozent der Leistungsempfänger sind mahnungsresistent und zahlen auch nach der dritten Praxismahnung nicht. Im Durchschnitt müssen Zahnärzte einer Meldung in Zahnarzt&Praxis im Sept. 2010 zufolge 43,5 Tage auf ihr Geld warten. Zu hohe Außenstände bedeuten Zinsverluste und führen mitunter sogar zu einer schlechteren Bonitätseinstufung durch die Hausbank.

Zu einem ungestörten Behandlungs-/Vertragsverhältnis gehört nun einmal, dass der Empfänger einer ärztlichen, zahnärztlichen oder sonstigen Leistung diese auch bezahlt. Tut er das nicht, ist dessen vertragliche Pflicht nicht erfüllt. In dieser Situation muss ganz konsequent und nachdrücklich auf Vertragserfüllung, also Zahlung, bestanden werden. Deshalb ist Intervention angezeigt! Wenn der Zahlungspflichtige in der letzten Mahnung darauf hingewiesen wurde, dass der zukünftige Ansprechpartner in der Angelegenheit das Inkassoinstitut ist, hat der Leistungserbringer seine Pflicht getan. Für den säumigen Zahler kommt die Einschaltung der Fach-Inkassostelle dann auch nicht überraschend. Er hatte vielmehr die Gelegenheit, dem durch Zahlung der Rechnung zuvor zu kommen. Details?

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