• Zeitnahe Rechnungsstellung kurz nach Behandlung.
  • Hinweis in der Rechnung, dass (Zahn-)Arztrechnungen nach §12 GOÄ/ § 10 GOZ SOFORT fällig sind.
  • Kurzes Zahlungsziel (max. 21 Tage).
  • 1. Mahnung nach Ablauf des Zahlungsziels.
    • Angabe des Datums, bis zu dem gezahlt werden muss (Mahndatum + 7 Tage).
  • 2. Mahnung 14 Tage nach 1. Mahnung.
    • Inkassohinweis in der 2. Mahnung.
    • Falls möglich, Rechnungskopie beilegen.
    • Angabe des Datums, bis zu dem gezahlt werden muss.
      (Mahndatum + erneut 7 Tage)
  • Inkassoverfahren 2 bis 3 Tage nach letztem Zahlungsziel einleiten und vorher alle Zahlungseingänge/ Konten prüfen.

  • Max. 50/55 Tage bis Einleitung von Inkassoverfahren. ( nicht >= 90 !! )
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